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Gründungszuschuss

Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen, können Sie eine Förderung für Ihren Lebensunterhalt und die eigene Kranken- und Sozialversicherung beantragen. Hierzu benötigen Sie ein plausibles Unternehmenskonzept, eine Finanzplanung und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

Gründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I können bei ihrer Agentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen, sofern sie nicht mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Die Arbeitsagenturen versuchen oft, Anträge von Gründungswilligen abzulehnen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen.

Gründer mit Anspruch auf Arbeitlosengeld II („Harz IV“) können bei ihren Jobcentern das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Sie erhalten dann neben den bisherigen Leistungen zusätzliche Unterstützung, in seltenen Fällen sogar Darlehen und Zuschüsse.